Ich freue mich, Ihnen als Datenschutzbeauftragter zur Verfügung zu stehen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Datenschutz und meinem fundierten Fachwissen stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten zur Seite.

Als Datenschutzbeauftragter ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhält. Dabei sehe ich mich nicht nur als Kontrollinstanz, sondern vielmehr als Unterstützung, um Datenschutz in Ihrer Organisation proaktiv umzusetzen und zu einem Wettbewerbsvorteil zu machen.

In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn habe ich umfangreiche Erfahrungen im Datenschutzmanagement gesammelt. Ich kenne die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie nationaler Datenschutzgesetze und kann diese gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine praxisorientierte und lösungsorientierte Herangehensweise.

Als verlässlicher Partner stehe ich Ihnen bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen zur Seite. 
Von der Erstellung und Überarbeitung von Datenschutzerklärungen über die Durchführung von Datenschutzschulungen bis hin zur Beratung bei der Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen 

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Andreas Wellmann

Datenschutzbeauftragter TÜV®

Bestellung eines (externen) Datenschutzbeauftragten.

Sie fragen sich bestimmt: Wann bin ich zur Bestellung verpflichtet ?

Der Gesetzgeber sieht eine Verpflichtung zur Bestellung in folgenden Fällen vor:

  • es werden in der Regel mindestens 20 Personen ständig* mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt oder
  • es werden Verarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO unterliegen oder es werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet; dann muss unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen ein DSB benannt werden.
Aber auch wenn Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind kann es für Sie einen Mehrwert bringen, sobald Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Als Unternehmer sind Sie ggf. verpflichtet eine umfassende Dokumentation über Ihre Datenverarbeitung zu führen.
 
* Definition ständig: Der Mitarbeiter verbringt seine überwiegende Zeit damit personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Nicht zwangsläufig täglich – jedoch regelmäßig

Eine Übersicht der wichtigsten ggf. zu erstellenden Dokumente

  • Aktenvernichtung
  • Auditierung
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenschutzbericht
  • Datenschutzkonzept
  • Datensicherungskonzept
  • Home-Office
  • Bilder von Mitarbeitern
  • Sicherheitskonzept
  • Social Media
  • Verpflichtung auf Datengeheimnis
  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zutrittsgenehmigung

Ihr externer Datenschutzbeauftragter – Kostenaufstellung

Beratung und Erstellung von Handlungsempfehlungen mit allen Verarbeitungstätigkeiten gemäß DSGVO.

Für alle Unternehmen mit Verpflichtung zur Bestellung. *

Mitarbeiter

monatlich

einmalig

0 – 30€ 450,00 *€ 2400,00 *
ab 30a.A.a.A.

* zzgl. MwSt

Diese Tabelle soll der Orientierung dienen. Die genauen Kosten nenne ich Ihnen gerne nach einem persönlichen Gespräch. Die Beiträge sind abhängig von der Größe des Unternehmens und dem damit verbundenen Aufwand.

Für kleinere Unternehmen, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, jedoch an weiteren fundierten Informationen betreffend des Datenschutzes interessiert sind, bieten wir individuelle Paketpreise an.

Fordern Sie jetzt hier direkt ein Beratungsgespräch an. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos ! – Hier geht es zum Kontaktformular

Ihr Ansprechpartner

Andreas Wellmann
datenschutz@it-team.net